Zoll- und Einfuhrbestimmungen
EU-Bürger dürfen sich innerhalb des EU-Raums frei bewegen und frei reisen. Gegenstände und Güter für Ihren privaten Gebrauch können Sie ohne weiteres in jedem Land der EU erwerben und transportieren.
Einschränkungen
Einschränkungen gibt es bei folgenden Produkten:
- Tabakwaren
Zigaretten: 800 Stück
Zigarillos: 400 Stück
Zigarren: 200 Stück
Rauchtabak: 1Kilogramm - Alkoholische Getränke
Spirituosen (z.B. Weinbrand, Whisky, Rum, Wodka): 10 Liter
Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops): 10 Liter
Zwischenerzeugnisse(z.B. Sherry, Portwein und Marsala):20 Liter
Schaumwein: 60 Liter
Bier: 110 Liter - Kaffee oder kaffeehaltige Waren: 10 Kilogramm
- Kraftstoffe
- Arznei- und Betäubungsmittel
- Bargeld: Wenn Sie, auch innerhalb der EU, eine
Grenze überschreiten und mehr als 10.000 € bei sich haben (in Bargeld,
Schecks, Devisen, usw.) muss es beim Zoll angemeldet werden. - Feuerwerkskörper
- Jugendgefährdende und verfassungswidrige Medien
- Kulturgüter
- Waffen und Munition
Für nähere Informationen stehen Ihnen die Webseiten der Zollbehörde Frankreich und des Bundesministeriums für Finanzen in Österreich zur Verfügung.
Für die französischen Überseegebiete gelten andere Einschränkungen.
Für die Überseedepartements Frankreichs (Martinique, Guadeloupe, Réunion und Französisch-Guayana) gelten die zollrechtlichen Bestimmungen für Einreisen aus Nicht-EU-Staaten.
Für die Überseeterritorien Saint Pierre und Miquelon, Mayotte, Neukaledonien, Französisch-Polynesien, Wallis und Futuna, Französische Süd- und Antarktisgebiete gelten die Bestimmungen für Einreisen aus Nicht-EU-Staaten.
Für Genussmittel gelten folgende Grenzen:
- Tabakwaren - Maximale Menge oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
Zigaretten: 200 Stück
Zigarillos: 100 Stück
Zigarren: 50 Stück
Rauchtabak: 250 Gramm - Alkoholische Getränke- Maximale Menge oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
Spirituosen (Alkoholgehalt = 22%): 1 Liter
Alkoholhaltige Getränke (Alkoholgehalt < 22%): 2 Liter
Weine (nicht schäumende): 4 Liter
Bier: 16 Liter - Sonstige verbrauchssteuerpflichtige Waren - Maximaler Gesamtwert der eingeführten Waren
Pro Person (über 15 J.): 300 €
Bei Flug- bzw. Seereisenden (über 15 J.): 430 €
Bei Kinder und Jugendlichen (unter 15 J.): 175 €
Ausführlichere Informationen stehen Ihnen auf den Webseiten der
Zollbehörde in Frankreich und dem Bundesministerium für Finanzen in Österreich zur Verfügung. Oder Sie wenden sich direkt an die zuständige Zollbehörde.
Österreich:
Mo-Fr (6.00 - 22.00 Uhr): Tel.: +43 (0)1/51 433-564053; Fax: +43 (0)1/51 433-5964053
Frankreich:
Tel.: +33 (0)8 25 30 82 63